ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
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Vertragsgegenstand
Restaurant Rescue, vertreten durch Julia Stehning, stellt qualifiziertes Personal für gastronomische und hotelleriebezogene Dienstleistungen zur Verfügung.
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Zustandekommen des Vertrags
Nach Eingang der Anfrage des Kunden prüft Restaurant Rescue die Verfügbarkeit des Termins und unterbreitet ein schriftliches Angebot, in dem alle Konditionen, sowie die Vertragsdauer enthalten sind. Der Vertrag kommt zustande, wenn der Kunde dieses Angebot schriftlich bestätigt. Restaurant Rescue behält sich das Recht vor, eine Anfrage abzulehnen oder weitere Verhandlungen über die Vertragsbedingungen einzuleiten, bevor der Vertrag endgültig zustande kommt. Jede Änderung oder Ergänzung bedarf der schriftlichen Zustimmung beider Parteien.
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Vertragsdauer
Die Dauer des Vertrages wird individuell vereinbart und kann sowohl für einmalige Einsätze, als auch für langfristige Projekte gelten. Die Vertragsdauer wird bei jedem Vertrag individuell schriftlich festgehalten.
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Leistungen des Verleihs
Restaurant Rescue wird derzeit ausschließlich von Frau Julia Stehning vertreten. Somit ist gewährleistet, dass ausschließlich eine qualifizierte Fachkraft nach den Anforderungen und Standards der Gastronomie und Hotelleriebranche zur Auftragserfüllung beim Kunden erscheint.
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Pausen
Restaurant Rescue sieht eine Pause von 30 Minuten pro Arbeitseinsatz ab 5 Stunden vor, die nicht in die abgerechnete Stundenanzahl fällt. Diese 30 Minuten können in kleinere Pausenabschnitte von min. 10 Minuten eingeteilt werden. Sollte es Frau Julia Stehning nicht möglich sein, diese 30 Minuten Pause auch wahrzunehmen, wird der volle Zeitraum der Anwesenheit berechnet. Sollte eine längere Pause entstehen, die nicht Restaurant Rescue zu verantworten hat, werden trotzdem nur die vereinbarten 30 Minuten von der bezahlten Arbeitszeit abgezogen. Bei einem Einsatz von unter 5 Stunden, wird keine Pause von der Arbeitszeit abgezogen.
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Arbeitskleidung/Ausstattung
Standardmäßige Arbeitskleidung ist im regulären Stundenpreis enthalten. Diese umfasst eine schwarze Hose, weiße Bluse und schwarze Schürze, sowie auf Wusch eine schwarze Weste und schwarze Krawatte. Falls der Kunde eine spezifische Arbeitskleidung wünscht, die von der Standardausstattung abweicht, gelten folgende Regelungen:
6.1. Restaurant Rescue kann die gewünschte Uniform zur Verfügung stellen und die Kosten für die Anschaffung und Reinigung auf den Kunden übertragen.
6.2. Der Kunde hat die Möglichkeit, die Uniform selbst zu beschaffen, diese für den Einsatz zur Verfügung zu stellen und im Anschluss für die Reinigung zu sorgen.
6.3. Bei speziellen Uniformen wie dem Dirndl wird die Dirndlbluse standardmäßig kostenlos von Restaurant Rescue gestellt. Das Dirndl selbst wird vom Kunden gestellt und gereinigt.
Weitere standardmäßige Ausstattung, wie z.B. Kellnermesser oder Geldbeutel werden nur auf ausdrücklichen Wunsch kostenlos von Restaurant Rescue zur Verfügung gestellt. Sofern der Arbeitseinsatz das Bereithalten eines eigenen Geldbeutels inklusive Wechselgeld erfordert, obliegt es dem Kunden eine angemessene Möglichkeit zum Wechseln von Kleingeld bereitzustellen. Der standardmäßige Betrag an Wechselgeld, den Restaurant Rescue zur Verfügung stellt, beträgt 200,00 €. Restaurant Rescue haftet nicht für etwaige Verluste oder Unregelmäßigkeiten im Zusammenhang mit dem Geldwechselvorgang.
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Vergütung und Zahlungsbedingungen
Die Vergütung für die bereitgestellte Dienstleistung setzt sich wie folgt zusammen: Der vereinbarte Stundenlohn wird pro Stunde berechnet. (Siehe hierzu auch Ziff.5 „Pausen“) Zusätzlich werden Fahrtkosten in Höhe von 0,30 € pro gefahrenem Kilometer in Rechnung gestellt. Die Fahrtkosten basieren auf der Entfernung zwischen dem Wohnort von Frau Julia Stehning in 86381 Krumbach (Billenhausen) und dem tatsächlichen Einsatzort. Die Zahlungsbedingungen werden wie folgt festgelegt: Rechnungen werden innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung fällig. Der Kunde ist verpflichtet, den vollen Rechnungsbetrag innerhalb dieser Frist auf das in der Rechnung angegebene Bankkonto zu überweisen. Bei verspäteter Zahlung können Verzugszinsen und Mahngebühren gemäß den gesetzlichen Bestimmungen anfallen. Zudem ist auch eine Barzahlung zum Ende des Arbeitseinsatzes möglich. Sollten sich hier allerdings Differenzen zwischen dem bar bezahlten Betrag und dem tatsächlichen Rechnungsbetrag ergeben, z.B. wegen einer Falschberechnung, ist der Kunde verpflichtet, den fehlenden Betrag zu überweisen.
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Stornierung- und Änderungsbedingungen
8.1 Stornierungen:
- 8.1.1. Stornierungen von vereinbarten Arbeitseinsätzen müssen schriftlich oder per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt werden. Eine mündliche Stornierung ist nicht ausreichend.
- 8.1.2. Bei Stornierungen, die bis zu 48 Stunden vor dem geplanten Einsatzdatum eingehen, entstehen dem Kunden keine Stornogebühren.
- 8.1.3. Stornierungen, die innerhalb eines Zeitraums von weniger als 48 Stunden vor dem geplanten Einsatzdatum erfolgen, werden mit Stornogebühren in Höhe von 100 % des vereinbarten Vergütungssatzes (ohne Fahrtkosten) für den geplanten Einsatz berechnet.
- 8.1.4. Sollte Restaurant Rescue an einem stornierten Termin einen Ersatzauftrag
erhalten und wahrnehmen, fallen keine Stornierungsgebühren an.
8.2. Änderungen:
8.2.1. Änderungen von vereinbarten Arbeitseinsätzen müssen schriftlich oder per E-Mail oder WhatsApp mitgeteilt werden. Eine mündliche Stornierung ist nicht ausreichend. Die Änderungen sind nur gültig, wenn sie von Restaurant Rescue schriftlich bestätigt wurden.
8.2.2. Restaurant Rescue behält sich das Recht vor, Änderungen des Personaleinsatzes abzulehnen, sofern diese Änderungen aufgrund von Verfügbarkeit oder anderen berechtigten Gründen nicht umsetzbar sind.
8.2.3. Bei Änderungen des Personaleinsatzes, die zu einer Erhöhung der vereinbarten Vergütung führen, wird der geänderte Betrag in Rechnung gestellt und ist gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu begleichen.
8.2.4. Bei Änderungen des Personaleinsatzes, die zu einer Minderung der vereinbarten Vergütung führen, z.B. vorzeitiges Beenden des Arbeitseinsatzes, behält sich Restaurant Rescue das Recht vor, trotzdem die volle Vergütung für die im Vorfeld vereinbarte Stundenanzahl in Rechnung zu stellen. Dem Kunden wird in diesem Fall aber ein Handlungsspielraum von 1 Stunde als „unvorhersehbar“ gewährt. -
Haftungsausschluss
9.1. Restaurant Rescue haftet nicht für Schäden oder Verluste, die durch Handlungen oder Unterlassungen des verliehenen Personals entstehen, sofern diese im Rahmen der vertraglichen Vereinbarungen und ordnungsgemäßer Ausführung gehandelt haben.
9.2. Der Kunde erkennt an, dass das verliehene Personal unter seiner Aufsicht und Kontrolle arbeitet. Der Kunde ist für Überwachung, Anweisung und Koordination des Arbeitseinsatzes verantwortlich. Restaurant Rescue übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die durch Handlung oder Unterlassung entstehen, die auf Anweisung oder Entscheidung des Kunden zurückzuführen sind.
9.3. Restaurant Rescue übernimmt keine Haftung für Verzögerungen, Ausfälle oder Unterbrechungen der Dienstleistung aufgrund von unvorhergesehenen Umständen, höherer Gewalt, behördlicher Anordnung oder anderen Ereignissen, die außerhalb der Kontrolle der Personalverleihfirma liegen.
9.4. Restaurant Rescue übernimmt keine Haftung für Schäden oder Verluste, die aufgrund von Informationen oder Anweisungen des Kunden beruhen, die unvollständig, ungenau oder irreführend sind.
9.5. Jegliche Haftung der Personalverleihfirma beschränkt sich auf den unmittelbaren Schaden und ist auf den Betrag begrenzt, der vom Kunden für die konkrete Dienstleistung gezahlt wurde.
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Verschwiegenheitsklausel
Beide Parteien sind zur Verschwiegenheit über alle vertraulichen Informationen verpflichtet, die im Zusammenhang mit dem Arbeitseinsatz zugänglich werden. Dies umfasst insbesondere Informationen über Geschäftsgeheimnisse, betriebliche Abläufe, Kundenlisten, Rezepturen, Marketingstrategien und andere vertrauliche Informationen. Die Verpflichtung zur Verschwiegenheit gilt auch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses fort.